AGB

AGB

Kletterzentrum rocks. Jena

Benutzerordnung/AGB

Kletterzentrum rocks. GmbH

Fritz-Winkler-Str.3, 07743 Jena

  1. Benutzungsberechtigung und Haftung:
    • Die Benutzung und der Aufenthalt in der Kletteranlage, insbesondere das Klettern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
    • Die Benutzung der Anlage ist nur nach der Anmeldung am Einlass und schriftlicher Bestätigung dieser Benutzerordnung erlaubt! Die Benutzung der Kletteranlage ist kostenpflichtig. Die jeweils gültige Preisliste liegt an der Kasse aus.
    • Dauerkartenbesitzer sind verpflichtet ihre Dauerkarte beim Betreten der Kletterhalle an der Kasse vorzuzeigen. Dauerkartenbesitzer erkennen diese Benutzerordnung für die Zeit der Gültigkeit ihrer Karte an.
    • Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kletterhalle nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern selbstständig nutzen. Datum und Dauer der Nutzung müssen in der Einverständniserklärung festgelegt sein. Die Einverständniserklärung ist beim Betreten der Halle an der Kasse zu hinterlegen.
    • Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, benutzen.
    • Kinder sind während ihres gesamten Aufenthalts in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletter- und Boulderbereich und in den Bereichen in denen Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, ist untersagt. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. für die Ihnen anvertrauten Personen.
    • Freilaufende Hunde sind im Kletter- und Boulderbereich verboten. Hundehalter werden dazu angehalten ihre Hunde anzuleinen und außerhalb des Kletter- und Boulderbereichs so abzulegen, dass sie keine Beeinträchtigung (sei es durch Ablenkung) für den Kletterbetrieb und keine Gefahr für alle Anwesenden darstellen. Hundehalter haften für ihre Hunde.
    • Auf die Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den Schließfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.
  2. Benutzungszeiten:
    • Die Kletteranlage darf nur innerhalb der vom Betreiber festgelegten Öffnungszeiten genutzt werden.
    • Bei Gewitter- oder Blitzgefahr darf die Außenanlage nicht benutzt werden. Hierfür hat jeder Nutzer eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen.
  3. Kletterregeln & Allgemeines:
    • Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Kletterer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden.
    • Beim Klettern im Toprope (d.h. das Seil ist ausschließlich im Umlenkpunkt eingehängt) oder Nachstieg (d.h. das Seil ist in allen Zwischensicherungen und im Umlenkpunkt eingehängt) ist, sofern die Umlenkung nicht bereits aus zwei Umlenkkarabinern besteht, zusätzlich zur Umlenkung mindestens ein weiterer Zwischensicherungspunkt unter der Umlenkung einzuhängen.
    • In den überhängenden Bereichen darf nicht Toprope geklettert werden. Es darf in den überhängenden Bereichen aber dann im Nachstieg geklettert werden, wenn das Seil in alle vorhandenen Zwischensicherungen und im Umlenkpunkt eingehängt ist, und der Kletterer am Seilende klettert, das in die Zwischensicherungen eingehängt ist.
    • Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Das Kletterzentrum rocks. übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.
    • Mit herabfallendem Klettermaterial oder anderen mitgeführten Gegenständen ist stets zu rechnen.
    • Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner etc. sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.
    • Das Benutzen der Kletteranlage ist nur mit Kletterschuhen oder sauberen Hallenturnschuhen erlaubt, Straßenschuhe sind verboten. Barfußklettern oder das Klettern in Strümpfen sind verboten.
    • Jeder Kletterer ist für den Zustand und die Funktionalität seiner Ausrüstung selbst verantwortlich und hat diese vor dem Klettern selbst zu prüfen.
    • Die Funktion von Leihausrüstung ist vor Gebrauch zu überprüfen.
    • Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert werden.
    • Klettern mit mechanischen (Selbst-) Sicherungshilfen ist nur nach Absprache mit dem Betreiber und nur für geübte Kletterer gestattet.
    • Profunde Kenntnis der Sicherungstechniken, des Materials und der Verhaltensregeln sind Voraussetzungen zur eigenständigen Nutzung der Kletterwand! Für kundige Sicherungspartner ist selbst zu sorgen.
    • Tritte und Griffe, Volumes, Haken sowie Umlenkungen dürfen von Benutzern nicht eigenmächtig neu angebracht, verändert oder beseitigt werden.
    • Aufwärmen vor dem Klettern beugt Verletzungen vor!
    • Partner- und Materialcheck vor jedem Kletterstart!
    • Bei großem Andrang kann eine Benutzerbeschränkung ausgesprochen werden.
    • Gläser, Glasflaschen, oder sonstige zerbrechliche Gegenstände sind im Kletterbereich verboten.
    • Respektieren Sie die anderen Kletterer. Vermeiden Sie Verunreinigungen und Müll, halten Sie den Sicherungsbereich in Ordnung.
    • Volle Konzentration beim Sichern und Klettern. Lassen Sie Ihren Partner immer wissen was los ist!
    • Im Winter bestehen durch Schnee, Eis, Dachlawinen, Eisschlag etc. besondere Gefahren in den Outdoor-Bereichen. Auch die künstl. Klettergriffe können im Winter leichter brechen als im Sommer. In den Outdoorbereichen wird im Winter weder geräumt noch gestreut. Die Benutzer haben sich deshalb in einem besonderen Maße vorzusehen und eigenverantwortlich Vorsorge vor den Gefahren zu treffen. Zudem sind im Outdoorbereich nicht alle Wandteile vollständig mit Expressschlingen ausgestattet. Deshalb ist dies vor dem Einsteigen in eine Route zu überprüfen und es sind ggf. Expressschlingen in alle vorgesehenen Zwischensicherungen einzuhängen.
    • Offenes Feuer ist in den Anlagen untersagt. Das Rauchen ist in den gesamten Halleninnenbereichen (Kletterbereich, Bistro, Toiletten, Umkleiden etc.) untersagt und nur in den Außenbereichen gestattet. Die Anlagen und das Gelände sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
    • Die Benutzung der Anlage unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen bewußtseinsbeeinflussenden Mitteln ist verboten.

Vorstiegsklettern:

  • Das Klettern im Vorstieg ist immer mit Sturzrisiken verbunden. Im eigenen Interesse wird deshalb eine profunde und anerkannte Sicherungstechnik vorausgesetzt. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich.
  • Im Vorstieg ist das Sichern im Sitzen verboten!
  • Im Vorstieg müssen zur Verminderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden und dürfen während die Route beklettert wird nicht von anderen Kletterern ausgehängt werden.
  • Achten Sie auf den richtigen Seilverlauf, vermeiden Sie Reibungspunkte!
  • Pro Sicherungspunkt darf immer nur ein Seil eingehängt werden, ansonsten können Seile durch die Reibung schmelzen.
  • Es ist strengstens untersagt die Hallentopropes abzuziehen und für den Vorstieg zu benutzen!
  • Die zum Vorstieg verwendeten Seile müssen mindestens 50m lang sein.
  • Nicht übereinander Klettern. Immer warten bis die Route frei ist.

Bouldern:

  • Bouldern (das Klettern ohne Seil) ist nur in den speziellen Boulderbereichen gestattet. An den Kletterwänden ist das Klettern ab einer Tritthöhe von 1m nur mit Seil erlaubt!
  • Trotz der Absicherung durch Matten besteht bei der Landung Verletzungsgefahr (Umknicken…). Daher immer den potentiellen Landebereich vorher auf genügende Mattenabsicherung überprüfen. Gegenseitiges Spotten beugt Unfällen vor!
  1. Hausrecht:
    • Den Anordnungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung gegen die Benutzerordnung des Kletterzentrum rocks. kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das Hallenpersonal. Die Betreiber